Mit dem am 16. September 2022 verabschiedeten „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ gibt es Änderungen bei Maskenpflicht, einrichtungsbezogener Impfpflicht und Hygienepauschale.
Maskenpflicht
Laut §28b des Infektionsschutzgesetzes besteht vom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 eine FFP2-Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen in Physiotherapiepraxen. Diese Regelung gilt nicht für Praxisinhaber*innen und Praxismitarbeiter*innen.
Für Praxisinhaber*innen und Praxismitarbeiter*innen gilt laut BGW-Vorschrift und Arbeitsschutzgesetz: Wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Bitte beachten Sie auch die Landesverordnung Ihres Bundeslandes.
Einzige Ausnahme: In Niedersachsen gilt laut Landesverordnung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske sowohl bei Mitarbeiter*innen als auch bei Patient*innen.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Ab dem 01. Oktober 2022 gelten neue Regelungen bei der einrichtungsbezogenen Impflicht.
Aktuell gilt: Mitarbeiter*innen in Physiotherapiepraxen müssen zweimal geimpft oder einmal geimpft und einmal genesen sein.
Ab 01. Oktober 2022 gilt: Mitarbeiter*innen in Physiotherapiepraxen müssen dreimal geimpft oder zweimal geimpft und einmal genesen sein.
Über eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht über den 31. Dezember 2022 hinaus wurde bisher nicht entschieden.